Scheidung: Diese Kosten kommen auf dich zu

21.09.2022 Scheidung: Diese Kosten kommen auf dich zu

Scheidungen sind ein Thema, welche nicht gerne diskutiert werden. Und die Kosten einer Scheidung werden noch weniger gern thematisiert. Jedoch sind Scheidungen ein sehr präsentes Thema. Denn alleine im Jahr 2021 betrug die Scheidungsrate fast 40%. Falls auch du mit einer Scheidung konfrontiert bist, solltest du die Kosten für die Scheidung unbedingt kennen. Alle Infos, was du wissen musst, erfährst du hier. Außerdem kannst du mit unserem Scheidungsrechner berechnen, wie viel die Scheidung in deiner individuellen Situation kostet.

Kosten einer Scheidung

Als wäre eine Scheidung noch keine Belastung, kommen noch zusätzliche Kosten für den gesamten Scheidungsprozess hinzu. Die Kosten einer Scheidung bestehen grundsätzlich aus den Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Verfahrenswert, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt, der Scheidung ab. In anderen Worten ausgedrückt: Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten.

Kosten einer Scheidung: Verfahrenswert

Doch was ist dieser Verfahrenswert? Schon vor weg: Dieser Wert muss NICHT bezahlt werden. Er ist nur die Berechnungsgrundlage für die gesetzlichen Gebühren an das Gericht und den Rechtsanwalt. Der Verfahrenswert wird aus dem Einkommens- und Vermögensverhältnis der Ehegatten ermittelt und liegt immer zwischen 3000€ und 1 Mio. Euro. Dafür ist das Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Aufstellen des Scheidungsantrags die Grundlage für die Berechnung des Verfahrenswerts. Leben in einem Haushalt unterhaltsberechtigte Kinder, muss pro Kind ein Beitrag von 250€ abgezogen werden.

Kosten einer Scheidung: Rechtsanwaltsgebühren

Rechtsanwaltsgebühren sind die Gebühren, welcher der Scheidungsanwalt für das Ehescheidungsverfahren bekommt. Die Höhe der Kosten hängt von dem Gegenstandswert und der Gebührentabelle für Rechtsanwälte ab.

Wenn ihr die Rechtsanwaltskosten so gering wie möglich halten möchtet, dann sollte nur ein Rechtsanwalt in dem Prozess eingebunden sein. Das ist vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen sinnvoll, da dann nur die Kosten für einen Anwalt getragen werden müssen. Das heißt zwar, dass nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, es spart jedoch einiges an Geld und sollte bei einer einvernehmlichen Trennung kein Problem sein.

Ganz ohne Anwalt ist eine Scheidung jedoch nicht möglich. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer online Scheidung, muss mindestens ein Gatte anwaltlich vertreten sein. Dann muss der andere Ehegatte nur zustimmen, dass er einen Scheidungsantrag ohne Scheidungsanwalt akzeptiert.

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Kosten einer Scheidung: Gerichtskosten

Die Gerichtskosten entstehen durch das Ehescheidungsverfahren am Gericht. Nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, muss der Antragsteller einen Gerichtskostenvorschuss an die Gerichtskasse zahlen. Dieser Betrag orientiert sich an den erwarteten Gerichtskosten. Am Ende eines Gerichtsverfahrens werden die tatsächlichen Gerichtskosten berechnet und zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die Person, welche anfangs den Vorschuss gezahlt hat, bekommt diesen angerechnet.

Sehen wir uns ein Beispiel an. Wenn beide Ehegatten ein Nettoeinkommen von 2500€ pro Monat haben, ein gemeinsames Vermögen von 7000€ aufweisen, 2 Kinder in dem Haushalt leben und beide eine gesetzliche Rentenversicherung haben, dann beträgt der Verfahrenswert 16.500€. Daraus resultieren Anwaltskosten in einer Höhe von 2.314,55€ und Gerichtskosten für 706€ sowie 3.020,55€ für das Scheidungsverfahren. Insgesamt sind die Kosten dieser Scheidung dann bei 6041,1€ (weil der Verfahrenswert ja nicht bezahlt wird).

Durchschnittliche Kosten einer Scheidung

Es gibt keine Summe an durchschnittlichen Scheidungskosten, da diese Situation immer unterschiedlich aussieht. Die anfallenden Kosten orientieren sich am Verfahrenswert. Möchtest du wissen wie hoch die Kosten einer Scheidung in deiner individuellen Situation aussehen? Dann kannst du sie gleich hier berechnen:

Kostenlose Scheidung?

Eine kostenlose Scheidung ist nicht möglich. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Eheleute die Kosten der Scheidung für Rechtsanwälte und Gericht nicht zahlen können. In solchen Fällen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dies ist dann eine Option, wenn ein Ehegatte Hartz IV oder Sozialhilfe bekommt oder Insolvenz angemeldet hat oder von der Grundsicherung lebt. In solchen Situationen begleicht das Familiengericht die Kosten.

Günstigste Scheidung

Um die Kosten möglichst gering zu halten, sollte ein einvernehmlicher Scheidungsprozess durchgeführt werden. In diesem Fall muss nur für die notwendigen Gebühren gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich, alle Themen, welche zu Streit führen können, bereits im Vorfeld (ohne Anwalt) zu klären. Einigungsbedarf besteht vor allem über:

  • Vermögensauseinandersetzung bzw. einen Zugewinnausgleich
  • Vereinbarung zum Ausschluss oder zur Modifizierung des Versorgungsausgleichs
  • Unterhaltsansprüche
  • Elterliche Sorge und das Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder (mehr zum Thema Kindergeld erfährst du hier)

Außerdem kann man sparen, wenn man die Preise für Anwälte und Gerichte vergleicht. Vor allem Anwaltskosten unterscheiden sich deutlich in ihrer Höhe. Online findet man einige Bewertungsportale zu Anwälten.

Wer zahlt die Scheidung?

Grundsätzlich wird der Preis der Scheidung zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Wie bereits im oberen Abschnitt erwähnt, zahlt jeder Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten. Jedoch können die Kosten für einen Anwalt variieren. Dies hängt immer davon ab, wie viele Anwälte in den Scheidungsprozess miteinbezogen werden. Möchte ein Ehegatte mehrere Anwälte als Unterstützung haben, dann muss dieser auch dafür zahlen. Wenn nur ein Anwalt am Verfahren tätig ist, dann muss die Person, welche durch den Anwalt vertreten wird, die Kosten zahlen. Allerdings können Ehepaare vereinbaren, dass diese Anwaltskosten gleichmäßig aufgeteilt werden.

Steuern im Scheidungsprozess

Bis Ende 2012 war es erlaubt, Kosten für Zivilrechtsprozesse von der Steuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Seit 2013 ist dies jedoch nicht mehr gültig. Jedoch gibt es eine Ausnahme im Einkommenssteuergesetz: Wenn der Scheidungsprozess unumgänglich ist, weil ansonsten die Existenz eines Ehepartners gefährdet ist, können die Kosten der Scheidung versteuert werden.

Wenn Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung haben, dann zahlt diese meist die Kosten einer Scheidungserstberatung, aber nicht die anfallenden Scheidungskosten.

Fazit

Eine Scheidung ist teuer. Und je länger eine Scheidung dauert, umso teurer wird sie. Um so wichtiger ist es zu wissen, wie man die Kosten geringhalten kann. Die günstigste Variante ist eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Wie hoch die Kosten der Scheidung letztendlich ausfallen, hängt vom Verfahrenswert ab, denn dieser bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten.

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